Krankenhausreform in Schleswig-Holstein: Was ab 2027 für Kliniken gilt
Erstes Bundesland setzt die Klinikreform in Landesrecht um: Ab 2027 entscheiden Personal, Ausstattung und Fallzahlen über die Zulassung.
Schleswig-Holstein macht Ernst mit der Krankenhausreform
Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das die Bundes-Krankenhausreform in ein eigenes Landeskrankenhausgesetz gießt. Das Kabinett in Kiel hat den entsprechenden Gesetzentwurf in zweiter Befassung gebilligt, wie kma-online berichtet. Der nächste Schritt ist nun die Beratung im Landtag, der über die Änderungen entscheidet.
Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen und die Menschen, die dort arbeiten, ist das mehr als ein verwaltungstechnischer Zwischenschritt. Mit dem Gesetz überträgt das Land die bundesweiten Vorgaben aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) in eigenes Recht – und legt gleichzeitig fest, wie die Reform konkret vor Ort umgesetzt wird.
Warum Schleswig-Holstein vorprescht
Die Bundes-Krankenhausreform gibt den Ländern einen Rahmen vor, überlässt ihnen aber die konkrete Ausgestaltung über eigenes Landesrecht. Schleswig-Holstein ist laut Ärzteblatt das erste Bundesland, das diesen Schritt vollzieht und die Bundesvorgaben in ein novelliertes Landeskrankenhausgesetz überführt. Ministerin von der Decken beschreibt die Bundesreform als tiefen Eingriff in bestehende Strukturen: Sie verändere Finanzierungslogiken und setze neue strukturelle Bedingungen. Das Land wolle sein Recht entsprechend anpassen und zugleich weiterentwickeln.
Neben der eigentlichen Anpassung an die Bundesreform enthält der Gesetzentwurf laut Ärzteblatt auch Änderungen am Krebsregistergesetz – fachliche und organisatorische Anpassungen sowie präzisere Datenschutzregelungen, die mit der Krankenhausreform selbst nicht direkt zusammenhängen, aber im selben Gesetzespaket mitgeführt werden.
Was sich ab 2027 ändert
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) hat laut kma-online angekündigt, dass die Reform Ende 2026 umgesetzt sein soll. Ab 2027 dürfen Kliniken bestimmte Leistungen nur noch anbieten und abrechnen, wenn sie festgelegte Qualitätskriterien erfüllen. Diese Kriterien beziehen sich laut Bericht auf Personal, Ausstattung und Fallzahlen. Wer sie nicht erfüllt, verliert die Berechtigung, die betreffende Leistung anzubieten und abzurechnen.
Parallel dazu läuft laut Ärzteblatt bis Ende Juli 2026 die Prüfung struktureller Voraussetzungen durch den Medizinischen Dienst. Ab Herbst 2026 sind Regionalkonferenzen in den Versorgungsregionen geplant, an denen Kliniken und weitere Beteiligte teilnehmen. Ab 1. Januar 2027 soll dann die eigentliche Zuweisung der Leistungsgruppen erfolgen – die Grundlage für den neuen Krankenhausplan 2027, auf dessen Basis die Transformation der stationären Versorgung im Land organisiert wird.
Sechs Versorgungsregionen als neue Planungsebene
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung von sechs Versorgungsregionen als zusätzlicher Planungsebene – neben Kreisen, Land und einer länderübergreifenden Ebene. Diese Regionen orientieren sich laut kma-online an tatsächlichen Patientenströmen statt allein an Verwaltungsgrenzen. Als Beispiel nennt der Bericht die Region Süd-West mit den Kreisen Pinneberg und Steinburg sowie Norderstedt, mit dem Klinikum Itzehoe im Mittelpunkt. In diesen Regionen laufen bereits Regionalgespräche mit Kliniken, die als Grundlage für regionsspezifische Versorgungskonzepte dienen sollen.
Die Klinikplanung erfolgt künftig nach Leistungsgruppen, die darüber entscheiden, welche Behandlungen ein Haus anbieten darf. Weil die Psychiatrie nicht Teil der Bundesreform ist, führt Schleswig-Holstein zusätzlich landeseigene psychiatrische Leistungsgruppen ein. Ergänzend sind eine länderübergreifende Nutzung von Behandlungskapazitätennachweisen – vor allem mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern – sowie einheitlichere Kommunikationswege zur Krisenresilienzstärkung vorgesehen. Auch die Abstimmungsstrukturen für die sektorenübergreifende Versorgung, also das Zusammenspiel von ambulanter und stationärer Behandlung, sollen laut kma-online verschlankt werden.
Zur Rechtsgrundlage erklärte von der Decken, die Übertragung der Bundesvorgaben ins Landesrecht sei die rechtliche Basis für einen neuen Krankenhausplan. Die zusätzliche Planungsebene der Versorgungsregionen soll dabei helfen, Angebote dort zu bündeln, wo tatsächlich Patienten behandelt werden, statt sich starr an Kreisgrenzen zu orientieren.
Ministerin von der Decken begründete den Umbau laut kma-online damit, den Prozess für die Beteiligten erleichtern und flexibler gestalten zu wollen: „Dies soll dazu beitragen, auf mögliche geänderte Anforderungen besser reagieren zu können." Zur freien Krankenhauswahl stellte sie klar, dass Patienten auch künftig die freie Wahl eines Krankenhauses haben.
Was das für Einrichtungen und Pflegekräfte bedeutet
Für Kliniken heißt das konkret: Ab 2027 entscheidet nicht mehr allein die eigene Kapazitätsplanung darüber, welche Leistungen ein Haus erbringen kann, sondern die Erfüllung der neuen Qualitätskriterien bei Personal, Ausstattung und Fallzahlen. Ein Haus, das die Anforderungen einer Leistungsgruppe nicht erfüllt, verliert die Zulassung für genau diese Leistung – unabhängig davon, wie lange es sie zuvor angeboten hat.
Das setzt Einrichtungen unter Zugzwang, ihre Personalausstattung frühzeitig an den kommenden Anforderungen auszurichten, statt erst zu reagieren, wenn die Zuweisung der Leistungsgruppen 2027 ansteht. Wer Engpässe erst dann bemerkt, wenn eine Prüfung ansteht, hat wenig Spielraum mehr, sie kurzfristig zu schließen.
Auch die Prüfphase selbst ist eng getaktet: Bis Ende Juli 2026 läuft die Prüfung der strukturellen Voraussetzungen durch den Medizinischen Dienst, ab Herbst 2026 folgen die Regionalkonferenzen. Zwischen der Prüfung und der Zuweisung der Leistungsgruppen zum 1. Januar 2027 bleibt damit nur wenig Zeit, um festgestellte Lücken – etwa bei der Personalausstattung – noch zu schließen. Für Häuser, die in dieser Phase feststellen, dass sie einzelne Kriterien knapp verfehlen, zählt daher jede Woche.
Genau hier setzt doctevio an: Als Personaldienstleister für Pflegekräfte und Ärzte im Gesundheitswesen unterstützen wir Einrichtungen dabei, Personalbedarf flexibel und planbar zu decken – ob als Übergangslösung während der Regionalkonferenzen und Prüfphasen oder als längerfristige Verstärkung, wenn sich durch die neue Leistungsgruppenzuweisung Versorgungsschwerpunkte verschieben. Für Pflegekräfte bedeutet der anstehende Umbau der Klinikstruktur in Schleswig-Holstein: Wer flexibel und bundesweit einsatzbereit ist, findet auch in einer Versorgungslandschaft im Wandel unbefristete, übertariflich vergütete Beschäftigung – unabhängig davon, wie sich einzelne Häuser durch die Reform neu aufstellen.