Fast jeder dritte Krankenhausarzt arbeitet in Teilzeit: Was die neuen Bundeszahlen bedeuten
217.724 Krankenhausärzte, 71.383 davon in Teilzeit: Die Antwort der Bundesregierung zeigt, warum die Kopfzahl steigt und die Arbeitszeit je Kopf sinkt.
217.724 Ärztinnen und Ärzte arbeiteten 2024 hauptamtlich an deutschen Krankenhäusern – so viele wie nie. 71.383 von ihnen waren teilzeitbeschäftigt. Beide Zahlen stehen in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 21/8220 vom 25. September 2026). Zusammen beschreiben sie eine Verschiebung, die Dienstpläne stärker verändert als die meisten Reformen.
Mehr Köpfe, weniger Vollzeit je Kopf
Die Daten stammen aus der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes; Erhebungsgrundlage ist die Krankenhausstatistik-Verordnung. Der Vergleich mit 2018 zeigt zwei gegenläufige Linien:
- Hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte: 191.122 (2018) → 217.724 (2024)
- Davon teilzeitbeschäftigt: 50.106 (2018) → 71.383 (2024)
- Teilzeitquote: rund 26 Prozent (2018) → rund 33 Prozent (2024)
- Vollkräfte mit direktem Beschäftigungsverhältnis: 164.636 (2018) → 180.418 (2024)
Rechnerisch entfielen 2018 auf jeden Kopf rund 0,86 Vollkraftstellen, 2024 nur noch rund 0,83. Die Bundesregierung weist in der Antwort selbst darauf hin, dass ein Zehnjahresvergleich nicht möglich ist – die Daten liegen laut Statistischem Bundesamt erst ab 2018 in der gewünschten Gliederung vor. Zu den Ursachen des Personalaufbaus und der Teilzeitentwicklung lägen „keine systematischen Erkenntnisse“ vor.
Anästhesie und Kindermedizin: Teilzeit ist dort die Mehrheit
In den Anlagen der Drucksache wird es fachspezifisch. Bei den Fachärztinnen und Fachärzten für Anästhesiologie waren 2024 von 20.787 hauptamtlich Beschäftigten 11.281 in Teilzeit – rund 54 Prozent. 2018 waren es 7.737 von 18.514, also knapp 42 Prozent. In der Kinder- und Jugendmedizin liegt die Quote 2024 bei 3.006 von 5.519 und damit ebenfalls bei rund 54 Prozent.
Auch die Geschlechterverteilung ist eindeutig: Von den 217.724 hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzten waren 114.104 männlich und 103.620 weiblich. Bei den Teilzeitbeschäftigten kehrt sich das Verhältnis um – 44.870 Frauen stehen 26.513 Männern gegenüber.
Die Prognose bis 2035 – und was sie nicht sagt
Für die Zukunft stützt sich die Bundesregierung auf das Fachkräftemonitoring, das das Bundesgesundheitsministerium im November 2024 beim Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit der Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Auftrag gegeben hat. Aus der ersten Basisprojektion leitet die Antwort ab: Im stationären Bereich – Krankenhäuser und stationäre Reha-Einrichtungen zusammen – soll die Zahl der erwerbstätigen Ärztinnen und Ärzte auf 229.000 im Jahr 2030 und 231.000 im Jahr 2035 steigen. In Vollzeitäquivalenten wären das etwa 190.000 (2030) und knapp 192.000 (2035).
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens ist die Abgrenzung eine andere als bei den 217.724: Die Projektion zählt Erwerbstätige einschließlich stationärer Reha, die Krankenhausstatistik dagegen hauptamtlich Beschäftigte in Kliniken. Die Zahlen sind also nicht direkt vergleichbar. Zweitens bleibt das Verhältnis von Vollzeitäquivalenten zu Köpfen in der Projektion bei rund 0,83 – der Teilzeiteffekt der Jahre 2018 bis 2024 wird fortgeschrieben, nicht zurückgedreht. Eine Differenzierung nach Bundesländern oder Krankenhausträgern ist laut Antwort nicht möglich.
Ein Fach schrumpft
Für den Zeitraum 2023 bis 2035 nennt die Antwort folgende Entwicklungen:
- Augenheilkunde: plus rund 6 Prozent (rund 100 Erwerbstätige mehr)
- Urologie: plus rund 6 Prozent (rund 200 mehr)
- Innere Medizin: plus rund 6 Prozent, von knapp 28.000 auf rund 30.000 (rund 1.700 mehr)
- Ärztinnen und Ärzte ohne Facharztrichtung (überwiegend in Weiterbildung): von rund 99.000 auf etwa 102.000 – mit rund 3.300 zusätzlichen Erwerbstätigen der größte absolute Zuwachs
- Kinder- und Jugendmedizin: von etwa 6.900 auf rund 6.800 – minus rund 2 Prozent und das einzige genannte Fach mit Rückgang
Zur Frage, in welchen ärztlichen Leistungsbereichen die größten personellen Engpässe zu erwarten sind, heißt es in der Antwort knapp: Es lägen keine Erkenntnisse vor. Zugleich räumt die Bundesregierung ein, dass mit dem höheren Behandlungsbedarf einer alternden Gesellschaft die Nachfrage nach ärztlichem Personal im Krankenhaus weiter steigen werde.
Personalbemessung: der Bund überlässt die Rechnung den Häusern
Den politischen Rahmen hat das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228 vom 29. Juli 2026) verschoben. Mit ihm wurde § 137m SGB V gestrichen, der das Bundesgesundheitsministerium zu einem Konzept für eine bedarfsgerechte ärztliche Personalausstattung verpflichtet hatte. An seine Stelle tritt die Generalvorschrift des § 137k SGB V: Krankenhäuser müssen für eine dem Leistungsspektrum entsprechende, auskömmliche Personalausstattung patientennaher Berufsgruppen sorgen – ein verbindlich vorgeschriebenes Bemessungssystem gibt es aber nicht. Die Bundesregierung begründet das mit Bürokratieabbau sowie der Eigenverantwortung und Organisationshoheit der Krankenhäuser.
Das ärztliche Personalbemessungsinstrument der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) bleibt damit freiwillig; über seine Weiterentwicklung entscheidet laut Antwort allein die Bundesärztekammer. Als Qualitätsmaßstab bleibt die fachärztliche Personalausstattung trotzdem relevant: Für die 61 Leistungsgruppen der Krankenhausreform gelten nach § 135e SGB V fallzahlunabhängige Mindestvorgaben, die der Medizinische Dienst prüft. Im Bundes-Klinik-Atlas wird die ärztliche Personalausstattung dagegen vorerst nicht auftauchen – ihre Veröffentlichung befindet sich laut Antwort noch in konzeptioneller Vorbereitung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und das IQTIG.
Was das für Dienstplanung und Vertretung bedeutet
Für Kliniken ergibt sich daraus eine nüchterne Rechnung. Die Mindestvorgaben je Leistungsgruppe gelten fallzahlunabhängig, also auch dann, wenn die Auslastung schwankt. Gleichzeitig verteilt sich dieselbe Arbeitszeit auf mehr Köpfe: mehr Übergaben, mehr Abstimmung, weniger Puffer, wenn jemand ausfällt.
Ein Detail der Drucksache passt dazu. Die Zahl der ärztlichen Vollkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis – also Personal, das nicht beim Haus selbst angestellt ist – stieg von 2.347 im Jahr 2018 auf 3.043 im Jahr 2024. Das ist ein Plus von rund 30 Prozent, während die direkt beschäftigten Vollkräfte im selben Zeitraum um knapp 10 Prozent zulegten. Gemessen am Gesamtvolumen bleibt dieser Anteil klein, er wächst aber etwa dreimal so schnell.
Wo doctevio ins Bild kommt
Wenn der Bund keine verbindliche Personalbemessung mehr vorgibt und zugleich einräumt, die künftigen Engpassbereiche nicht zu kennen, verlagert sich die Planung vollständig in die Häuser. Vertretungsbedarf entsteht dann nicht mehr nur bei Krankheit, sondern strukturell – durch Arbeitszeitmodelle, die der Dienstplan abbilden muss.
doctevio besetzt solche Lücken über Arbeitnehmerüberlassung mit Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachkräften, die fest und unbefristet angestellt sind. Für die Einsatzkräfte bedeutet das übertarifliche Vergütung, feste Ansprechpartner und Einsätze, die vorher abgestimmt werden. Für Kliniken bedeutet es eine planbare Größe im Dienstplan statt kurzfristiger Lückenfüllerei.