Krisenübungen in 69 Traumazentren: Was Baden-Württembergs 5,2-Millionen-Programm für die Dienstplanung bedeutet
Der Ministerrat hat am 29. September 2026 beschlossen: 69 Traumazentren sollen bis Ende 2028 je zwei Krisenübungen absolvieren. Den Personalaufwand tragen die Kliniken.
Baden-Württemberg stellt 5,2 Millionen Euro bereit, damit Krankenhäuser ihre Notfallpläne nicht nur im Ordner haben, sondern einmal unter realistischen Bedingungen durchspielen. Der Ministerrat beschloss die Förderung am Dienstag, 29. September 2026, in Stuttgart. Betroffen sind die 69 Traumazentren im Land – also die Häuser, die rund um die Uhr Schwerverletzte aufnehmen können. Für die Kliniken ist das zuerst eine organisatorische Aufgabe: Übungen müssen in Dienstpläne passen, und zwar neben dem laufenden Betrieb.
Was der Ministerrat beschlossen hat
Das Geld geht nicht direkt an die Krankenhäuser, sondern an die Stadt- und Landkreise. Sie erhalten laut Mitteilung der Landesregierung zeitnah einen Erlass mit ihrer individuellen Fördermittelhöhe und bereiten die Übungen gemeinsam mit den Kliniken vor. Vorgesehen sind mindestens zwei größere Übungen je Traumazentrum: Eine soll bis Ende 2027 durchgeführt sein, die zweite bis Ende Oktober 2028.
Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand (Grüne) formulierte das Ziel so: „Wir wollen dafür sorgen, dass im Ernstfall alle Beteiligten wissen, was zu tun ist.“ Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) verwies auf die Coronapandemie, die gezeigt habe, wie schnell Kliniken an ihre Grenzen kommen könnten. Die Gesundheitsämter werden verbindlich in Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Übungen eingebunden; das Land liefert zusätzlich einen Leitfaden zur Übungsplanung, Szenarienbeschreibungen, Vorgaben für Übungsziele und Checklisten für die Auswertung.
Die Förderung ist kein Einzelstück. Seit Mai 2026 finanziert das Land Fortbildungen im Kursformat TDSC (Terror and Disaster Surgical Care) für klinische Schlüsselpersonen; bisher wurden 72 Kursplätze bezahlt, weitere Kurse sind in Vorbereitung. Angesprochen sind klinisch erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte mit operativer, anästhesiologischer oder organisatorischer Verantwortung.
Vier Szenarien, vier sehr unterschiedliche Personalfragen
Geübt werden sollen insbesondere der Massenanfall von Verletzten (MANV), ein IT-Ausfall, ein Stromausfall und eine Hitzewelle. Das Land verfolgt dabei einen All-Gefahren-Ansatz: Geprüft wird nicht nur die medizinische Versorgung, sondern auch organisatorische, technische und kommunikative Abläufe.
Aus Sicht der Dienstplanung sind das vier verschiedene Probleme. Ein MANV braucht in kurzer Zeit zusätzliche Hände – der Rahmenplan zur Krankenhausalarm- und Einsatzplanung (KAEP) des Landes aus dem Oktober 2025 hält dazu fest, dass die taktische Führungsebene im Verlauf entscheiden muss, welches Funktionspersonal in welchem Umfang alarmiert wird, und dass Alarmierungs- und Kommunikationswege vorab festzulegen sind. Ein IT-Ausfall verschiebt den Aufwand dagegen auf die Dokumentation: Für den Ausfall des Krankenhausinformationssystems sollen laut Rahmenplan Patientenakten in Papierform vorgehalten werden. Bei einer Hitzewelle nennt der Rahmenplan als mögliche Besonderheiten ein erhöhtes Patientenaufkommen und einen erhöhten Pflegeaufwand – also keinen kurzen Alarm, sondern eine über Tage erhöhte Grundlast.
Üben kostet Dienstzeit – und die zahlen die Kliniken selbst
Die 5,2 Millionen Euro fließen an die Kreise. Der Rahmenplan des Landes ist bei der Kostenfrage auf Klinikseite unmissverständlich: „Mit jeder Übung sind auch finanzielle Aufwendungen verbunden, die durch die Krankenhäuser selbst zu tragen sind.“ Ausdrücklich genannt werden dort:
- eigenes Personal – Ausfall, Überstunden, gegebenenfalls Fahrtkosten
- materielle Ausstattung
- Verletztendarstellung – Personal, Fahrzeuge, Schminkmaterial
- externe Dienstleister, etwa für die Vorbereitung von Stabsübungen
- Übungsbeobachter, zum Beispiel aus umliegenden Kliniken oder von Fachvereinen
Der erste Posten ist der, der im Schichtbetrieb wehtut. Wer übt, steht in dieser Zeit nicht am Bett – oder er übt nach dem Dienst, was Überstunden produziert.
Drei Übungsarten, drei Größenordnungen
Der Rahmenplan unterscheidet drei Formate, die sich im Planungs- und Personalaufwand deutlich unterscheiden. Die Planbesprechung ist eine szenariobasierte Besprechung, bei der Pläne und Checklisten gedanklich durchgespielt werden, ohne Maßnahmen tatsächlich anzuordnen. Die Simulation, etwa als Stabsrahmenübung, prüft die Zusammenarbeit in den Führungsstrukturen; im Krankenhausbetrieb werden dabei keine Maßnahmen umgesetzt. Bei der Vollübung werden alle zur Ereignisbewältigung nötigen Abläufe so weit wie möglich real vor Ort ausgeführt.
Dass die Übungen, um Ressourcen zu schonen, inhaltlich an die jeweiligen Aufgabenbereiche angepasst werden sollen, steht ebenfalls im Rahmenplan. Ziel aller drei Formate ist laut Land dasselbe: Mitarbeitende sensibilisieren, Verbesserungspotenziale finden, Pläne anpassen.
Was eine Vollübung praktisch bindet
Eine Größenordnung liefert die Großübung „Get Prepared“ der BG Klinik Ludwigshafen vom 20. Juni 2026. Dort beteiligten sich nach Angaben der Klinik weit über 300 Mitarbeitende – rund ein Fünftel der Belegschaft. In drei Stunden wurde knapp ein Dutzend Szenarien parallel abgearbeitet, darunter ein Massenanfall von Verletzten, die Evakuierung einer Station nach einem Brand und ein Teilausfall der IT. Dazu kamen 20 Polizeikräfte, 29 Einsatzkräfte der Feuerwehr und 24 Kräfte der im Katastrophenschutz aktiven Hilfsorganisationen.
Die Klinik liegt in Rheinland-Pfalz, die Übung wurde aber auch vom baden-württembergischen Sozialministerium begrüßt: Amtschefin Leonie Dirks nannte regelmäßige Übungen eine Voraussetzung dafür, auch unter außergewöhnlichen Belastungen hochwertig zu versorgen. Ein Fünftel der Belegschaft für einen halben Vormittag – das ist die Hausnummer, die Pflegedienst- und Abteilungsleitungen in Baden-Württemberg jetzt zweimal einplanen müssen.
Der Rahmenplan kennt vier Personalstufen – die erste setzt Einarbeitung voraus
Fachlich spannend ist, wie der Rahmenplan die Personalressource staffelt. Er nutzt dafür das sogenannte Windmühlenmodell mit den Flügeln Personal, Material und Raum – mit dem Hinweis, dass der Flügel mit dem geringsten Versorgungslevel die Versorgungsqualität des Gesamtsystems bestimmt. Für das Personal beschreibt er vier Stufen:
- Individualversorgung: Rekrutierung aus vorhandenen Ressourcen über interne und/oder externe Alarmierung. Eingesetzt wird „ausschließlich eingelerntes Fachpersonal“.
- Kompensierte Krisenversorgung mit gesicherter Versorgung: Zunehmend wird Personal an bisher fremden Arbeitsplätzen eingesetzt, etwa Intermediate-Care-Pflege auf Intensivstationen.
- Kompensierte Krisenversorgung mit gefährdeter Versorgung: weitere Personalrekrutierung, zunehmende Aufgabenanpassung.
- Dekompensierte Krisenversorgung: Die Spezialisierung muss aufgegeben werden.
Der entscheidende Satz steht in Stufe eins. Wer in der ersten Eskalationsstufe nur eingelerntes Fachpersonal einsetzen will, muss wissen, wer im Haus als eingelernt gilt – und das betrifft auch kurzfristig oder befristet eingesetzte Kolleginnen und Kollegen. Dazu passt die Vorgabe des Rahmenplans, dass der KAEP allen Mitarbeitenden zur Verfügung stehen soll und der Träger sie im Rahmen des Arbeitsvertrags verpflichten soll, sich regelmäßig über den ihren Arbeitsbereich betreffenden Teil zu informieren. Empfohlen wird außerdem eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und damit eine jährliche Aktualisierung des Plans.
Wo doctevio ins Bild kommt
Zwei Pflichtübungen bis Ende 2028 treffen auf Dienstpläne, die ohnehin wenig Luft haben. Wer Übungstage freischaufeln will, braucht an den übrigen Tagen eine verlässliche Besetzung – sonst wird aus der Übung eine Überstundenrechnung.
Genau an dieser Stelle arbeitet doctevio als Personaldienstleister für Pflegefachkräfte und Ärztinnen und Ärzte: planbare Einsätze, feste Ansprechpartner und eine Besetzung, die vorab abgestimmt ist, statt kurzfristig improvisiert zu werden. Für die Kolleginnen und Kollegen selbst bedeutet das eine unbefristete Anstellung mit übertariflicher Vergütung – und für die Häuser den Vorteil, dass sie beim Einsatzplan wissen, wer kommt. Was die Klinik daraus für ihren Alarm- und Einsatzplan macht, bleibt ihre Aufgabe: Wer regelmäßig mit externem Personal arbeitet, sollte die Einarbeitung in Alarmierungs- und Kommunikationswege von Anfang an mitdenken – nicht erst, wenn das Szenario startet.