Dritter Anlauf, gleiche Baustellen: Was die Notfallversorgungsreform für Kliniken bedeutet
Bundestag-Anhörung zur Notfallversorgungsreform: Verbände kritisieren Unterfinanzierung und Doppelstrukturen. Was die Planungsunsicherheit für Kliniken bedeutet.
Dritter Anlauf, gleiche Baustellen: Was die Notfallversorgungsreform für Kliniken bedeutet
Am 9. September 2026 fand im Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Haus eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt. Thema: der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Nach mehreren Stunden Sachverständigenanhörung lässt sich das Ergebnis in einem Satz zusammenfassen: Der Reformbedarf ist unbestritten – der vorliegende Entwurf aber nach Einschätzung aller zentralen Verbände unzureichend.
Was die Reform vorsieht
Der Gesetzentwurf zielt auf eine grundlegende Neustrukturierung der stationären und präklinischen Notfallversorgung. Die Kernelemente:
- Integrierte Notfallzentren (INZ): Notaufnahmen, KV-Notdienstpraxen und Ersteinschätzungsstellen sollen unter einem Dach zusammengeführt werden. Patienten werden nach Schweregrad sortiert und bedarfsgerecht weitergeleitet – weg vom Prinzip, dass jeder in die nächste Notaufnahme geht.
- Rettungsdienst als GKV-Sachleistung: Statt wie bisher nur Fahrtkosten abzurechnen, soll der Rettungsdienst vollständig ins Sachleistungsprinzip überführt werden.
- Digitales Gesundheitsleitsystem: Die Rufnummern 116117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst) und 112 sollen zu einem vernetzten System zusammenwachsen. Für die Digitalisierung sind zwischen 2027 und 2031 insgesamt 225 Millionen Euro vorgesehen.
- Bundesweites Defibrillator-Kataster: Alle öffentlich zugänglichen Geräte werden erfasst und mit Leitstellen vernetzt.
Das Einsparpotenzial bedarfsgerechter Rettungseinsätze beziffert der Entwurf auf mehr als eine Milliarde Euro jährlich; die geschätzten jährlichen Minderausgaben im Gesamtsystem liegen bei rund 1,2 Milliarden Euro.
Verbände: Reform ja, Entwurf nein
Die Anhörung zeigte ein ungewöhnliches Maß an Einigkeit – allerdings in der Kritik.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bezeichnete das Vorhaben als „weder ausreichend finanziert noch hinreichend durchdacht." Krankenhäuser würden de facto zu Hilfsorganen kassenärztlicher Strukturen, ohne angemessene Vergütung zu erhalten. Die DKG formulierte zudem verfassungsrechtliche Bedenken gegen einzelne Regelungen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnte den Entwurf weitgehend ab: Der geplante Ausbau soll aus bereits budgetierten Vertragsarzt-Vergütungen finanziert werden – ein Ansatz, den die KBV als strukturell nicht tragfähig bewertet.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hält die Reform grundsätzlich für dringend geboten, warnt jedoch vor einem „Nebeneinander verschiedener Systeme mit unterschiedlichen Steuerungsfolgen." Besonders problematisch: Die geplante 24/7-Telemedizin über die 116117 sei mangels Kapazitäten schlicht nicht umsetzbar.
Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) forderte klare heilkundliche Befugnisse für Notfallsanitäter auch außerhalb akuter Lebensgefahr. Viele dieser Fachkräfte bewegen sich derzeit in einer rechtlichen Grauzone, die Versorgungsqualität und Arbeitszufriedenheit gleichermaßen belastet.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) plädierte für einen SGB-V-Leistungsanspruch auf Notfall-Palliativversorgung, um unnötige Krankenhauseinweisungen in der Sterbephase zu vermeiden. Auch der Hausärzteverband meldete sich zu Wort und schlug vor, das Dispensierrecht auf den fahrenden Notdienst auszuweiten – besonders relevant für immobile ältere Patienten in ländlichen Regionen.
Stimme aus der Praxis: Das Auffangbecken-Problem
Besonders eindringlich war der Bericht von Notfallsanitäterin Kimberly Locher. Sie schilderte den Alltag vieler Teams: Personalmangel, überlange Schichten und ein Rettungsdienst, der systematisch als Auffangbecken für Patienten ohne Hausarzt oder ausreichende Pflegeversorgung genutzt wird. Die Reformpläne enthielten „gute Punkte", griffen aber „insgesamt zu kurz."
Diese Einschätzung teilen viele in der täglichen Praxis: Die strukturellen Ursachen – Ärztemangel in der Primärversorgung, unzureichende Pflegekapazitäten in der Langzeitversorgung, fehlende Leitstellen-Integration – werden durch den vorliegenden Entwurf allenfalls punktuell adressiert.
Was das für Ihre Personalplanung bedeutet
Für Kliniken und Einrichtungen bedeutet die anhaltende politische Unsicherheit vor allem eines: Planungsunsicherheit in der Notaufnahme bleibt ein strukturelles Problem auf unbestimmte Zeit.
Solange die Reform nicht in Kraft ist und die integrierten Notfallzentren aufgebaut sind, bleibt die Notaufnahme ein Auffangort für Fälle, die eigentlich in die ambulante Versorgung gehören. Das erhöht den Druck auf vorhandenes Personal erheblich und erschwert verlässliche Dienstplanung.
Hinzu kommt: Selbst nach einer Verabschiedung des Gesetzes ist der Aufbau der INZ-Strukturen ein mehrjähriger Prozess. Kurzfristig werden Einrichtungen daher weiterhin auf flexible Personalkonzepte angewiesen sein – insbesondere für unvorhergesehene Ausfälle und Lastspitzen im Notfallbereich. Gebraucht werden dabei Pflegekräfte, die kurzfristig verfügbar sind, Abläufe kennen und keine lange Einarbeitungszeit benötigen.
Gemeinsamer Nenner: Überfällig, aber noch nicht ausreichend
Die Anhörung vom 9. September 2026 hat deutlich gemacht: Die Notfallversorgungsreform ist politisch gewollt, fachlich überfällig und strukturell komplex. Der gemeinsame Nenner aller Verbände lautet: Reform ist nötig, der vorliegende Entwurf trägt aber nicht weit genug. Unterfinanzierung, drohende Doppelstrukturen und mangelnde Abstimmung mit der laufenden Krankenhausreform und dem Primärversorgungsausbau sind offene Baustellen, die im weiteren parlamentarischen Verfahren gelöst werden müssen.
Bis zur tatsächlichen Umsetzung – und wahrscheinlich noch darüber hinaus – bleibt flexible Personalplanung ein zentrales Instrument für stabile Notfallversorgung in deutschen Kliniken.
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